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   OLG Köln, 06.10.2014 - 19 U 31/14   

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https://dejure.org/2014,44972
OLG Köln, 06.10.2014 - 19 U 31/14 (https://dejure.org/2014,44972)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.10.2014 - 19 U 31/14 (https://dejure.org/2014,44972)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Oktober 2014 - 19 U 31/14 (https://dejure.org/2014,44972)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung eines Strom- und Wasserversorgers zur Einstellung der Belieferung wegen Zahlungsrückständen

  • rechtsportal.de

    AVB WasserV § 33 Abs. 2 S. 2
    Berechtigung eines Strom- und Wasserversorgers zur Einstellung der Belieferung wegen Zahlungsrückständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2015, 3034
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.2013 - VIII ZR 243/12

    Energieversorgungsvertrag: Rechtsfolgen einer unzulässigen Verbrauchsschätzung

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2014 - 19 U 31/14
    Darunter sind aber nur Daten zu verstehen, die im Wege der Ablesung gewonnen worden sind (BGH, Urteil vom 16.10.2013, VIII ZR 243/12, Rz. 17, zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 01.11.2012 - 13 U 241/11

    Berechtigung des Versorgers zur Einstellung der Wasserversorgung wegen

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2014 - 19 U 31/14
    Dabei kann dahinstehen, ob die Regelung in § 33 Abs. 2 Satz 1 AVBWasserV eng dahin auszulegen ist, dass das Versorgungsunternehmen nur berechtigt ist, die Versorgung einzustellen, wenn dem Kunden die "Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung" gerade aus dem Wasserversorgungsvertrag vorzuwerfen ist (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1.11.2011, OVG 9 S 40.11, juris Rz. 6; Morell, AVBWasserV, Erläuterung zu § 33 Abs. 2 AVBWasserV, b.ba, S. 8, zitiert nach vorstehendem OVG Urteil Rz. 5; AG Kerpen, Urteil vom 24.03.2009, 22 C 20/08, zitiert nach juris Rz. 27 ff.; Herrmann in Herrmann/Recknagel/Schmidt-Salzer, Kommentar zu den Allgemeinen Versorgungsbedingungen, Stand 1985, § 33 AVBV Rn 28), oder ob auch ein Rückstand aus einer anderen Versorgungssparte zur Sperre berechtigen kann, wenn die Versorgung derselben Wohnung dient und über den selben Hausanschluss erfolgt (so OLG Celle, Urteil vom 01.11.2012, 13 U 241/11, juris, Rz. 28; LG Magdeburg, Urteil vom 02.07.1996, 2 S 250/06, juris; Schütte/Horstkotte in Hempel/Franke, Recht der Energie- und Wasserversorgung, Stand Januar 2011, § 30 AVB WasserV Rn 58).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.11.2011 - 9 S 40.11

    Einstellung der Wasserversorgung wegen Zahlungsrückständen

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2014 - 19 U 31/14
    Dabei kann dahinstehen, ob die Regelung in § 33 Abs. 2 Satz 1 AVBWasserV eng dahin auszulegen ist, dass das Versorgungsunternehmen nur berechtigt ist, die Versorgung einzustellen, wenn dem Kunden die "Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung" gerade aus dem Wasserversorgungsvertrag vorzuwerfen ist (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1.11.2011, OVG 9 S 40.11, juris Rz. 6; Morell, AVBWasserV, Erläuterung zu § 33 Abs. 2 AVBWasserV, b.ba, S. 8, zitiert nach vorstehendem OVG Urteil Rz. 5; AG Kerpen, Urteil vom 24.03.2009, 22 C 20/08, zitiert nach juris Rz. 27 ff.; Herrmann in Herrmann/Recknagel/Schmidt-Salzer, Kommentar zu den Allgemeinen Versorgungsbedingungen, Stand 1985, § 33 AVBV Rn 28), oder ob auch ein Rückstand aus einer anderen Versorgungssparte zur Sperre berechtigen kann, wenn die Versorgung derselben Wohnung dient und über den selben Hausanschluss erfolgt (so OLG Celle, Urteil vom 01.11.2012, 13 U 241/11, juris, Rz. 28; LG Magdeburg, Urteil vom 02.07.1996, 2 S 250/06, juris; Schütte/Horstkotte in Hempel/Franke, Recht der Energie- und Wasserversorgung, Stand Januar 2011, § 30 AVB WasserV Rn 58).
  • AG Kerpen, 24.03.2009 - 22 C 20/08

    Wasserversorgungseinstellung als Zurückbehaltungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2014 - 19 U 31/14
    Dabei kann dahinstehen, ob die Regelung in § 33 Abs. 2 Satz 1 AVBWasserV eng dahin auszulegen ist, dass das Versorgungsunternehmen nur berechtigt ist, die Versorgung einzustellen, wenn dem Kunden die "Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung" gerade aus dem Wasserversorgungsvertrag vorzuwerfen ist (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1.11.2011, OVG 9 S 40.11, juris Rz. 6; Morell, AVBWasserV, Erläuterung zu § 33 Abs. 2 AVBWasserV, b.ba, S. 8, zitiert nach vorstehendem OVG Urteil Rz. 5; AG Kerpen, Urteil vom 24.03.2009, 22 C 20/08, zitiert nach juris Rz. 27 ff.; Herrmann in Herrmann/Recknagel/Schmidt-Salzer, Kommentar zu den Allgemeinen Versorgungsbedingungen, Stand 1985, § 33 AVBV Rn 28), oder ob auch ein Rückstand aus einer anderen Versorgungssparte zur Sperre berechtigen kann, wenn die Versorgung derselben Wohnung dient und über den selben Hausanschluss erfolgt (so OLG Celle, Urteil vom 01.11.2012, 13 U 241/11, juris, Rz. 28; LG Magdeburg, Urteil vom 02.07.1996, 2 S 250/06, juris; Schütte/Horstkotte in Hempel/Franke, Recht der Energie- und Wasserversorgung, Stand Januar 2011, § 30 AVB WasserV Rn 58).
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